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qm:portionsbeutel
Portionsbeutelherstellung AA-PR-004 Version 004
Rolle Signatur
Geprüft Geschäftsführung Michael Pfißtner 2026/06/08 14:25
Freigegeben QM Susann Teuscher 2026/06/08 21:57

Grundsätzliches

1. Zweck: Diese Arbeitsanweisung regelt die Verantwortlichkeiten und das Vorgehen bei der Herstellung von Portionsbeuteln mittels automatischer Verpackungsmaschinen unter Berücksichtigung der Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Qualität und Rückverfolgbarkeit.
2. Geltungsbereich: Diese Arbeitsanweisung gilt für den gesamten Produktionsbereich der Pluripac GmbH.
3. Prozesseigner: Produktion

Flowchart

flowchart LR A([Start]) --> B[Auftrag vorbereiten] B --> C[Portionsbeutel herstellen] C --> D[Gewicht kontrollieren] D --> E{Abweichung?} E -->|Ja| F[Fehlermeldeprotokoll und QM] E -->|Nein| G[Dokumentation] F --> G G --> H([Ende])

Arbeitsanweisung: Portionsbeutelherstellung

1. Zuständigkeiten

Die verantwortlichen Produktionsmitarbeitenden haben diese Arbeitsanweisung anzuwenden, um die ordnungsgemäße Weiterverarbeitung von Rohstoffmischungen sicherzustellen und die vollständige Rückverfolgbarkeit der hergestellten Produkte zu gewährleisten.

2. Vorgehen

2.1 Vorbereitung

  • Die Herstellanweisung wird über die hausinterne Software bereitgestellt.
  • Der Produktionsmitarbeitende erhält alle für den Auftrag erforderlichen Informationen aus der freigegebenen Herstellanweisung.
  • Die Herstellanweisung dient als Produktionsbegleitdokument.

2.2 Prüfung der Ausgangsstoffe

  • Vor Produktionsbeginn wird geprüft, ob ausschließlich Rohstoffe und Premixe mit gültigen Analysenzertifikaten und Spezifikationen eingesetzt werden.
  • Die Produktspezifikation wird hinsichtlich lebensmittelrechtlicher Anforderungen, Lebensmittelsicherheit und Kundenanforderungen geprüft.
  • Die erforderlichen Textbausteine für die Produktspezifikation werden daraus generiert.
  • Bei Bio-Produkten dürfen ausschließlich biokonforme Rohwaren verwendet werden.

2.3 Einrichtung der Verpackungsmaschine

  • Für die Portionsbeutelherstellung werden Verpackungsmaschinen des Typs VPZ 140 verwendet.
  • Die geeignete Formschulter wird entsprechend der vorgesehenen Beutelgröße ausgewählt und montiert.
  • Die erforderliche Dosierschnecke wird entsprechend der Ziel-Füllmenge eingebaut.
  • Die Kontrollwaage wird auf Funktionsfähigkeit geprüft.

2.4 Einrichtung der Folie

  • Die Verbundfolie wird auf den vorgesehenen Aufhängungen installiert.
  • Die Folie wird ordnungsgemäß eingefädelt.
  • Die Steuermarke der Folie gewährleistet den korrekten Folienvorschub und gleichmäßige Beutelgrößen.

2.5 Herstellung

  • Die Dosierung erfolgt mittels Schneckendosierung entsprechend den Vorgaben der Herstellanweisung.
  • Die Portionsbeutel werden gemäß den freigegebenen Spezifikationen hergestellt.
  • Produktionsparameter und Auftragsdaten werden digital dokumentiert.

2.6 Gewichtskontrolle

  • Während der gesamten Produktion erfolgt eine permanente Gewichtskontrolle.
  • Die ermittelten Werte werden im Formular FB-PA-003 Gewichtsprotokoll dokumentiert.
  • Abweichungen sind unverzüglich zu korrigieren und zu dokumentieren.

2.7 Hygiene und Produkthandhabung

  • Halbzeuge und Fertigprodukte dürfen während der Produktion nicht in Behältnissen gesammelt werden, die direkt auf dem Boden stehen.
  • Für den innerbetrieblichen Transport und die Zwischenlagerung sind geeignete Rollwagen oder vergleichbare Hilfsmittel zu verwenden.
  • Die geltenden Hygienevorgaben sind jederzeit einzuhalten.

2.8 Umgang mit Nichtkonformitäten

  • Werden während der Produktion Abweichungen von den Vorgaben der Herstellanweisung, Qualitätsmängel, technische Störungen oder sonstige Nichtkonformitäten festgestellt, ist die Produktion unverzüglich zu stoppen bzw. der betroffene Produktionsabschnitt zu sichern.
  • Die festgestellte Abweichung ist im FB-QM-012 Fehlermeldeprotokoll vollständig zu dokumentieren.
  • Das Qualitätsmanagement (QM) ist unverzüglich über die festgestellte Nichtkonformität zu informieren.
  • Über die weitere Vorgehensweise, Freigabe, Nacharbeit oder Sperrung von Produkten entscheidet das Qualitätsmanagement in Abstimmung mit der Produktionsleitung.
  • Sämtliche eingeleiteten Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

2.9 Dokumentation und Rückverfolgbarkeit

  • Die Herstellanweisungen werden digital verwaltet.
  • Produktions-, Liefer- und Abrechnungsdaten dienen der vollständigen Rückverfolgbarkeit.
  • Das Verhältnis zwischen eingesetzten Rohstoffen, Herstellverlusten und Produktionsergebnis wird dokumentiert und nachvollziehbar bilanziert.
  • Archivierung und Rückverfolgung erfolgen digital.

3. Verantwortlichkeit

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Portionsbeutelherstellung liegt bei den zuständigen Produktionsmitarbeitenden. Die Produktionsleitung und das Qualitätsmanagement überwachen die Einhaltung dieser Arbeitsanweisung.

Diese Arbeitsanweisung ist verbindlich für alle Mitarbeitenden, die an der Portionsbeutelherstellung beteiligt sind. Änderungen oder Abweichungen bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsleitung.


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qm/portionsbeutel.txt · Zuletzt geändert: von susann.teuscher

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