Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
| Rolle | Signatur | |
|---|---|---|
| Geprüft | Geschäftsführung | |
| Freigegeben | QM | |
Grundsätzliches
1. Zweck: Diese Verfahrensanweisung beschreibt den sachgerechten Umgang mit ökologischen Erzeugnissen gemäß der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848. Ziel ist es, die Einhaltung der Bio-Vorgaben zu gewährleisten und Transparenz sowie Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette sicherzustellen.
2. Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für alle Bereiche und Prozesse der Pluripac GmbH im Umgang mit Bio-Produkten
3. Prozesseigner: QM
Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Definition |
|---|---|
| Bio-Produkte | Erzeugnisse, die gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 zertifiziert sind. |
Prozessbeschreibung
1. Definition Verantwortlichkeiten
QM: Überwachung der Einhaltung der Bio-Vorgaben, Kommunikation mit Kontrollstelle Einkauf: Prüfung von Zertifikaten, Kontrolle von Lieferanten, Dokumentation Geschäftsführung: Sicherstellung der organisatorischen Rahmenbedingungen
2. Definition relevante Dokumente
- Lieferantenverzeichnis mit Bio-Status
- Bio-Zertifikate (aktuell, gültig)
- Auftragsunterlagen (inkl. Bio-Kennzeichnung)
- Mengenbilanz (Einkauf/Verkauf)
- Auditberichte
3. Prüfung der Lieferanten
- Jeder Lieferant muss über ein gültiges Bio-Zertifikat verfügen.
- Vor Erstbezug: Zertifikatsprüfung und Lieferant zulassen
- Jährliche Aktualisierung der Zertifikate (mind. vor Ablauf).
- Bio-Zertifikate werden digital archiviert.
4. Angebots- und Auftragserstellung
- Produkte müssen mit eindeutigem Bio-Bezug bezeichnet sein („Bio“, „ökologisch“, „aus kontrolliert biologischem Anbau“).
- Bei Bio-Produkten: Nennung unserer Kontrollstellennummer DE-ÖKO 001 auf den Dokumenten
5. Rückverfolgbarkeit und Dokumentation
Für jeden Auftrag ist Folgendes nachzuweisen:
- Lieferant & Bio-Zertifikat
- Produktname, Bio-Status
- Menge und Chargennummer
- Lieferdatum, Rechnung, Lieferschein
