Inhaltsverzeichnis

Herstellung einer Rohstoffmischung AA-PR-001 Version 006
Rolle Signatur
Geprüft Geschäftsführung Michael Pfißtner 2026/03/31 14:30
Freigegeben QM Susann Teuscher 2026/03/31 14:30

Grundsätzliches

1. Zweck: Diese Arbeitsanweisung regelt das Vorgehen zur Herstellung von Pulvermischungen unter Sicherstellung von Qualität, Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit.
2. Geltungsbereich: Diese Arbeitsanweisung gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Rohstoffmischungen im Produktionsbereich der Pluripac GmbH.
3. Prozesseigner: PR

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Definition
AV Arbeitsvorbereitung
QM Qualitätsmanagement
PR Produktion

Flowchart

flowchart LR A([Start]) --> B[Rohstoffe geprüft] B --> C[AV-Bereich
4-Augen-Kontrolle] C --> D[Sieben] D --> E{Fremdkörper?} E -->|Ja| F[Sperren + QM] E -->|Nein| G[Einwiegen] G --> H[Mischen] H --> I[Abfüllen + Kennzeichnen] I --> J([Ende]) F --> J

Arbeitsanweisung: Herstellung einer Rohstoffmischung

Die Mitarbeiter der Produktion (PR) sind für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

Die Abteilung QM ist verantwortlich für:

1. Vorgehen

1.1 Voraussetzungen

Es dürfen ausschließlich freigegebene Rohstoffe zum Einsatz kommen. Nicht freigegebene, gesperrte oder abgelaufene Rohstoffe dürfen nicht verwendet werden.

Der Mischer wurde gemäß Reinigungsplan gereinigt und der Raum ist für die neue Produktion freigegeben.

1.2 Rezeptur und Spezifikation

Vor Produktionsbeginn muss ein freigegebenes Rezepturblatt vorliegen.

Die Produktspezifikation wurde hinsichtlich:

geprüft.

Es dürfen nur Rohstoffe mit gültigen Analysenzertifikaten und Spezifikationen eingesetzt werden.

1.3 Bereitstellung der Rohstoffe

Die für den Auftrag benötigten Rohstoffe werden in den AV-Bereich verbracht.

Dort erfolgt:

Nur geprüfte Rohstoffe dürfen zur Produktion verwendet werden.

1.4 Sieben der Rohstoffe

Die Rohstoffe werden vor dem Mischen gesiebt (MW 3 oder MW 5, materialabhängig).

Bei Auftreten von Fremdkörpern:

1.5 Einwiegen und Mischen

Vor Beginn:

Die Einwaage erfolgt gemäß Rezepturvorgabe unter Berücksichtigung des EU-Toleranzleitfaden für die Auslobung von Nährstoffen, 2012 (2%).

Es ist sicherzustellen, dass:

Während des Prozesses ist geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen (Atemschutz mit Gebläseeinheit).

1.6 Entleerung und Kennzeichnung

Nach dem Mischen wird die Mischung in lebensmitteltaugliche Bulksäcke abgefüllt.

Die Säcke sind:

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

1.7 Lagerung und Weiterverarbeitung

Die fertige Mischung wird im definierten Lagerbereich gelagert.

Bei Weiterverarbeitung:

Bei keiner Weiterverarbeitung:

1.8 Dokumentation und Bilanzierung

Alle Prozessschritte sind vollständig zu dokumentieren.

Die Verwaltung erfolgt über:

Die Mengenbilanz (Input / Output / Verluste) ist zu erfassen und zu prüfen.

1.9 Umgang mit Abweichungen

Bei Abweichungen ist:

Die weitere Vorgehensweise wird durch QM festgelegt.


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